Die Anwaltskanzlei Güner wurde zu Beginn des Jahres 2014 von Rechtsanwalt G. Güner gegründet.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums an der renommierten juristischen Fakultät der Heidelberger Ruprecht-Karls Universität absolvierte Rechtsanwalt Güner sein Referendariat mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Wirtschaftsrecht in Frankfurt am Main.
Während dieser Zeit konnte er in diversen wirtschaftsrechtlich orientierten Anwaltskanzleien wichtige praktische Einblicke und Erfahrungen sammeln.
Im Anschluss an das zweite Staatsexamen war der Gründer u.a. für eine angesehene Anwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Wirtschaftrecht in Frankfurt am Main tätig, bevor er dann in eine auf das Arbeits-, Wirtschafts- und Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei in Stuttgart wechselte. Im Anschluss an diese Tätigkeit erfolgte der erfolgreiche Schritt in die Selbständigkeit.